Im Juni 2007 haben sich die in Hohenlimburg alteingesessenen Anwaltskanzleien Hammecke - gegründet im Jahr 1961 durch Herrn Rechtsanwalt und Notar a.D. Günter Hammecke - und Böcker & Weyer - gegründet im Jahr 1979 durch Herrn Rechtsanwalt und Notar Jochen B. Böcker - zu einer gemeinsamen Sozietät zusammengeschlossen.


Diese Zusammenarbeit gibt uns die Möglichkeit, nicht nur auf dem Gebiet einer Allgemeinpraxis für alle Rechtsbereiche des täglichen Lebens tätig zu sein, sondern darüber hinaus besondere Fachkompetenzen anzubieten.

 

Rechtsanwalt u. Notar Jochen B. Böcker

zugleich Fachanwalt für Erbrecht,
Fachanwalt für Familienrecht

 

Rechtsanwalt Thomas Hammecke

zugleich Fachanwalt für Verkehrsrecht,
Fachanwalt für Arbeitsrecht

 

Rechtsanwältin Brigitte Weyer

zugleich Fachanwältin für Familienrecht

Familienrecht, Verkehrsrecht

 

 

Wir verstehen unsere Fachanwaltschaft nicht als Eingrenzung unserer Tätigkeit, sondern als besondere Dienstleistung für Sie! Der Erwerb der Fachanwaltschaft setzt außer einer umfänglichen Praxiserfahrung spezielles Fachwissen und regelmäßige Fortbildung voraus.

Ihre persönliche Beratung und individuelle Betreuung stehen für uns im Vordergrund, ebenso wie das Bemühen um interessengerechte und rasche Lösungen. Im Rahmen dessen sind wir bestrebt, Ihnen in erster Linie ohne langwierige und kostenintensive gerichtliche Verfahren zum Erfolg zu verhelfen. Auch wenn gerichtliche Schritte unvermeidbar sind, suchen wir für Sie nach dem optimalen Weg.
Dabei werden wir von einem erfahrenen, verlässlichen Mitarbeiterstab erfolgreich unterstützt.

 

Bürozeiten:
Montag – Donnerstag 08:30 – 12:30, 14:30 – 18:00 Uhr
Freitag 08:30 – 13:30 Uhr

Telefon: 02334- 96120

Telefax: 02334 – 56318

E-Mail: zentrale@rae-bhw.dezentrale@rae-bhw.de

Internet: www.rae-bhw.de

 

 

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